ORF-Gesetz, Änderung – Stellungnahme abgeben

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WIEN, 26. März. /FM/. Derzeit kann auf der Webseite des Österreichischen Parlaments eine Stellungnahme zu der geplanten Änderung zum ORF-Gesetzes (74/A) abgegeben werden. Mit Stellungnahme von Leo Klinke Chefredakteur Freiland Magazin.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten,

hiermit fordere ich den Nationalrat auf, das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks aufzuheben, die Finanzierung des ORFs auf eine Budgetfinanzierung umzustellen und das ORF-Budget mit maximal 250 Millionen Euro/Jahr zu begrenzen. Das Radio-Symphonie-Orchester (RSO) muss erhalten bleiben. Die ORF-Haushaltsabgabe widerspricht den Artikeln 4, 5, 7 und 13 des Staatsgrundgesetzes vom 21. December 1867.

Mit freundlichen Grüssen
Leopold Klinke

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/52

Sie können entweder meine Stellungnahme unterstützen oder eine eigene verfassen. Danke für ihren Mut und ihr Engagement!

Link zu den Stellungnahmen: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/74?selectedStage=101


Volksbegehren – ORF-Haushaltsabgabe NEIN unterzeichnen

Beginn des Eintragungszeitraumes:31. März 2025
Ende des Eintragungszeitraumes:7. April 2025

Bevollmächtigter: Mag. Robert Marschall

Das Volksbegehren kann auf jedem Gemeindeamt oder in Wien auf jedem magistratischen Bezirksamt gezeichnet werden. Bitte nehmen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, …) mit!

Quellen: https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/ORF-Haushaltsabgabe_NEIN/start.aspx & https://volksbegehren-oesterreich.at/orf-haushaltsabgabe-nein.html

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