WIEN, 11. März. /VFGH/. Zahlreiche Beschwerden erwartet – Beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Verfahren sind damit unterbrochen.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss ausgesprochen (§ 86a VfGG), dass Grund zur Annahme besteht, beim VfGH werde eine erhebliche Anzahl von Beschwerden gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages eingebracht.
Dieser Beschluss ist vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Mit der Kundmachung dieses Beschlusses sind alle beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zum ORF-Beitrag anhängigen Verfahren unterbrochen. Das BVwG darf diese Verfahren erst fortsetzen, wenn der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrages entschieden hat.
(E 4624/2024)
VfGH-Beschluss E 4624/2024 vom 11. März 2025 (PDF, 0.2 MB)
Quelle: https://www.vfgh.gv.at/medien/ORF-Beitrag-Masseverfahren.de.php
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