Wahlanfechtung der Gemeinderatswahl 2025 in Gablitz durch die Liste „Bürgerentscheide Gablitz“

Paragraph

WIEN, 17. Februar. /BEGAB/. Eine Wahlanfechtung wegen mehrerer Mißstände ist von BEGAB am Do. 6.2.2025 bei der Gemeinde Gablitz – innerhalb der 2-Wochenfrist und somit rechtzeitig – eingebracht worden. (§56, §57, §58 der NÖ-Gemeinderatswahlordnung)

Anfechtungsgründe:

  • Wahlwerbung in der Verbotszone, insb. durch Bgm. Cech
  • Kundmachung eines nicht nachvollziehbaren Vorzugsstimmen-Ergebnisses
  • Unvollständige Kundmachung der Gemeindewahlbehörde
  • FPÖ-Kandidaten wurden auf der Amtstafel NICHT kundgemacht
  • Die Wahlsprengel wurden in der Kundmachung nicht näher definiert
  • Irreführende Kurzbezeichnung der kandidierenden „Volkspartei Gablitz – Bgm. Michael Cech“, nämlich als „ÖVP
  • Im Wahlsprengel 4 wurde die Niederschrift nicht sofort nach der Wahlhandlung unterschrieben
  • Missachtung der Äquidistanz zu den wahlwerbenden Parteien durch ein Gemeindeorgan

Ganzer Artikel: https://begab.at/wahlanfechtung.html

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Foto: Pixabay / 8385