UN-Sicherheitsrat verschiebt Abstimmung über palästinensische UN-Mitgliedschaft

UNO

UN, 18. April. /Palinfo/. Der UN-Sicherheitsrat (UNSC) hielt am Donnerstagabend eine offene Sitzung ab, in der er die Lage im Nahen Osten, einschließlich der Palästinenserfrage, erörterte.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sollte in seiner heutigen Sitzung über einen palästinensischen Antrag auf Vollmitgliedschaft in den Vereinten Nationen abstimmen. Die Abstimmung wurde jedoch für weitere Beratungen auf Freitag verschoben.

Das Ratsmitglied Algerien, das den Resolutionsentwurf vorgelegt hatte, hatte eine Abstimmung für Donnerstagnachmittag beantragt, um mit einer Sitzung des Sicherheitsrats zum Nahen Osten zusammenzufallen.

Die Palästinenser sind derzeit kein Beobachterstaat, eine faktische Anerkennung der Eigenstaatlichkeit, die 2011 von der 193-köpfigen UN-Generalversammlung gewährt wurde. Ein Antrag auf Vollmitgliedschaft der UN muss jedoch erst vom Sicherheitsrat genehmigt werden mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Generalversammlung.

Für eine Ratsresolution sind mindestens neun Ja-Stimmen und kein Veto seitens der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Russlands oder Chinas erforderlich. Diplomaten sagen, dass die Maßnahme die Unterstützung von bis zu 13 Ratsmitgliedern haben könnte, was die USA dazu zwingen würde, ihr Veto einzulegen.

Wenn der Antrag beim UN-Sicherheitsrat angenommen wird, wird er dann an die UN-Generalversammlung (UNGA) weitergeleitet, das wichtigste politische Entscheidungsorgan der UN, wo für seine Genehmigung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

Ein Land kann den Vereinten Nationen nicht als Mitgliedsstaat beitreten, es sei denn, sowohl der Sicherheitsrat als auch die Generalversammlung stimmen zu.

Der palästinensische Antrag dürfte jedoch bei der UN-Generalversammlung weitaus einfacher zu bewältigen sein als beim UN-Sicherheitsrat, da mehr als zwei Drittel der Generalversammlung Palästina bereits als Staat anerkennen. Und im Gegensatz zum UN-Sicherheitsrat hat kein Land ein Vetorecht, um eine Mehrheit der UN-Generalversammlung außer Kraft zu setzen.

Quelle: https://english.palinfo.com/news/2024/04/18/317614/

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Foto: pixabay / geralt