DEN HAAG, 26. Jänner. /TKP/. Israel hat offenbar Völkermord begangen, so das vorläufige Eil-Urteil des Internationalen Gerichtshofes der UNO. Der Antrag Israels auf Abweisung des von Südafrika angestrengten Verfahrens wurde abgelehnt. Israel muss Angriffe auf Palästinenser einstellen und humanitäre Hilfe sicherstellen. Beweise sind aufzubewahren. Aber kein Wort von „vollständiger Waffenruhe“ in dem Urteil.
Palästinenser „eine geschützte Gruppe“ im Sinne der Völkermordkonvention. In ihrer Urteilsbegründung vor der Bekanntgabe des Urteils erklärt Richterin Joan Donoghue, dass die Palästinenser als Volk die notwendigen Kriterien erfüllen, um im Sinne der Völkermordkonvention behandelt zu werden.
„Die Palästinenser scheinen eine eigenständige nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe und damit eine geschützte Gruppe im Sinne von Artikel 2 der Völkermordkonvention zu sein“, sagt sie.
Ganzer Artikel: https://tkp.at/2024/01/26/igh-urteil-gegen-israel-und-zugunsten-suedafrikas-im-voelkermordprozess/
Anmerkung der Freilandredaktion
Das Urteil ist bestenfalls als eine Art von Rechtsgutachten zu sehen. Für die in GAZA geplagte Bevölkerung hat es praktisch keine unmittelbare Bedeutung. Der Krieg gegen die Palästinenser geht weiter.
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