BERLIN, 22. Juni. /REITSCHUSTER/. Anfang März 2022, als ich dank eines „Genesenenausweises“ trotz 3G-Regel ein letztes Mal vor meinem Rausschmiss in die Bundespressekonferenz konnte, geriet ich dort mit Maximilian Kall aneinander, dem damals noch ganz neuen Sprecher der damals ebenfalls noch neuen Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD. Ich sprach Kall auf das Verbot von Corona-Kundgebungen an – und den Kontrast zu den Ukraine-Demos, die sofort erlaubt wurden. Faesers Sprecher leugnete daraufhin, dass es dieses Verbot gegeben habe: „Von Verboten, Herr Reitschuster, wüsste ich nichts. Auch die Coronaproteste haben in aller Regel mit Auflagen stattgefunden, aber sind nicht verboten worden.“
Insofern dürfte man sich im Innenministerium wundern, dass das, was es nach dortiger Auffassung gar nicht gegeben hat, nun höchstrichterlich für unverhältnismäßig erklärt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte das völlige Versammlungsverbot, das die sächsische Corona-Schutzverordnung zu Beginn der Corona-Zeit ermöglichte, als unwirksam ein. Aber nicht nur Sachsen, auch andere Bundesländer hatten zu Corona-Zeiten Kundgebungen verboten unter Hinweis auf entsprechende Regelungen in den jeweiligen Corona-Schutzverordnungen.
Quelle: https://reitschuster.de/post/voelliges-versammlungsverbot-in-corona-pandemie-war-illegal/
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Foto: uncutnews.ch