Stopp Angriffskrieg gegen Russische Bevölkerung & Russland! – Stopp NATO Einsatz & Waffen & EU-Sanktionen – Tabula Rasa Friedensverhandlugen!
angezeigte Versammlung mit Speakers Corner
Freiland Magazin & Freunde
17. Juni 2023, WIEN
16 Uhr – Türkenschanzplatz, 1180 Wien
17 Uhr – Stadtspaziergang zur ukrainischen Botschaft – Türkenschanzplatz – Gersthofer Straße – Bastiennegasse – Dürwaringerstraße – Naaffgasse 23, 1180 Wien – Ukrainische Botschaft
17:30 – 18:30 Uhr – Kundgebung vor der ukrainischen Botschaft
19 Uhr – Türkenschanzplatz, 1180 Wien
Mit folgenden Sprechern
Mag.a jur. Sissi Kotterer, Freiland Magazin: „Stopp Angriffskrieg gegen Russische Bevölkerung & Russland!”
Leo Klinke, Freiland Magazin: „Stopp NATO Einsatz & Waffen & EU-Sanktionen – Tabula Rasa Friedensverhandlugen!“
Dr. Merith Streicher, Tilom Kosh: „Und die Menschenwürde bleibt! – Die Würde des Soldaten & Militärarztes!”
freiwillige Trommler & Ordner & Mitwirkende
Treffpunkt: 17.6., 16 Uhr, WIEN – Türkenschanzplatz, 1180 Wien
Bitte nehmt eure Musikinstrumente und eine gelbe Warnweste mit! LG und herzlichen DANK!
Öffentliche Verkehrsmittel zum Türkenschanzplatz, 1180 Wien:
- S45 Gersthof
- 40/41 Gersthof
- 41 Türkenschanz Platz
- 10A von Heiligenstadt U4/S54 – Türkenschanzplatz
Wer für Globalismus kämpft, kämpft nur für eine kleine fremde Finanzelite gegen 90% der Bevölkerung. Wer dagegen für die Demokratie kämpft, kämpft nicht nur für eigene Interessen sondern auch für die Interessen von 90% der Bevölkerung!
Who fights for globalism, fights only for a small foreign financial elite against 90% of the population. Who fights against it for the democracy, fights not only for own interests but also for the interests of 90% of the population!
„Die Satzung der Vereinten Nationen. … Wir, die Völker der Vereinten Natonen, entschlossen, … Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und Achtung der Verpflichtungen die auf Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts beruhen, gewährleistet werden … und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern … Ziele und Grundsätze. Artikel 1. … gegründet auf den Grundsatz der Achtung der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker … Artikel 51. Keine Bestimmung der vorliegenden Satzung beeinträchtigt das Naturrecht individueller oder kollektiver Selbstverteidigung, … “ (BGBL 120/1956, vom 29. Juni 1956, 32. Stück)
Foto: Southfront