LINZ, 24. Mai. /FREILANDMAGAZIN/. Nach der Aussage „Der Bundespräsident tritt die Verfassung mit Füßen“ musste sich Report24-Chefredakteur Florian Machl einer Verhandlung gemäß §117 StGB stellen. Diese endete mit einem Freispruch für Report24-Chefredakteur Florian Machl in erster Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pressefreiheit in Gefahr
Es kann nicht sein, dass hier ein Anklagefreibrief für jegliche umgangssprachliche Wortwahl zu einer Verfolgung durch die Justiz führt. Wenn sich die Herrschaften beleidigt fühlen, dann sollen sie sich diesen Prozess gefälligst selber bezahlen! Dieser miese §117 StGB ist ein Schlag in das Gesicht der Demokratie und der Pressefreiheit. Der „Majestätsbeleidigungsparagraph“ §117 muss aus dem StGB verschwinden!
§117 Abs. 1 StGB
Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind. Zur Verfolgung ist die Ermächtigung der beleidigten Person, des beleidigten Vertretungskörpers oder der beleidigten Behörde, zur Verfolgung wegen einer Beleidigung des Bundesheeres oder einer selbständigen Abteilung des Bundesheeres die Ermächtigung des Bundesministers für Landesverteidigung einzuholen.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P117/NOR40194045?ResultFunctionToken=98e0b173-49fe-44e7-904b-84878e818430&Position=101&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=stgb&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=24.05.2023&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
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