WIEN – „Österreich ist eine fassadendemokratische Republik. Ihr Recht geht von der Exekutive aus. … zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Scheinneutralität. …“. Kommt Ihnen dieser Text bekannt vor? Das sind die überarbeiten B-VG Art. 1 und 9a(1). Die aktuelle Ausgabe der B-VG ist einfach nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überarbeitet werden, um sie an die Realität anzupassen. Die besten Beispiele dafür sind ORF-Zwangsabgabe, Ukrainefanatismus und Russophobie.
Fassadendemokratie – Volksbegehren & Umfragen egal
Das Volksbegehren „GIS Gebühren Nein“ ist „erfolgreich“. 167.406 Personen „scheißen“ auf die ORF-Zwangsgebühr. Das „Hohe Haus“ – die Exekutive – wird dieses Begehren, so wie alle anderen davor, ziemlich sicher in der Mülltonne des Parlaments begraben. Mehrere repräsentative Umfragen zeigen, dass ca. 2/3 der Befragten die autoritäre ORF-Zwangssteuer ablehnen. Nur der ORF legte eine Umfrage vor, die das Gegenteil bestätigte. Das ist echte „Fassadendemokratie“.
Scheinneutralität – Ukrainefanatismus & Russophobie
„Geh, ihr seids eh neutral ohne neutral zu sein …“. Ein Bisserl Scheinneutralität und alles wird gut. Österreich ist inzwischen Mitglied einer russlandfeindlichen USA-NATO-EU-Panzerkoalition. Der Text „immerwährenden Neutralität“ hat in der B-VG nichts mehr verloren.
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