WIEN – Die steigende Zahl der Volksbegehren müsste eigentlich bei der herrschenden Parteioligarchie alle Alarmglocken läuten lassen. Das Volk ist speziell seit Beginn der Coronapseudopandmie mehr an Demokratie interessiert. In sozialen Medien werden Volksbegehren gelegentlich auch als „Geschäftemacherei“ abgetan. Stimmt das?
Ablauf eines Volksbegehrens
Für ein „erfolgreiches“ Volksbegehren müssen die fünf Initiatoren erst einmal 3.500 Euro abdrücken um ins Rennen zu kommen. „Erfolgreich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Begehren von mindestens 100.000 Wahlberechtigten unterstützt wurde. Danach haben die Begehrenden die Möglichkeit ihr Anliegen im „Nationalrat“ darzulegen.
Kosten und Kostenrückerstattung
Ist das Volksbegehren nicht „erfolgreich“ bleiben die Initiatoren auf den 3.500 Euro sitzen. Ist das Begehren „erfolgreich“ erhalten die Initiatoren 5 x 3.500 = 17.500 zurück. Daher erhält jede der 5 Personen (17.500 – 3.500)/5 = 2.800 Euro zurück.
JA/NEIN Volksbegehren
Die JA/NEIN Volksbegehren beinhalten ein besonderes Risiko. Da es sich um zwei Begehren handelt ist die Chance groß, dass eines der beiden Begehren nicht die 100.000 Unterstützungserklärungen erreicht und die Initiatoren ein zusätzliches Minus von 3.500 Euro einfahren.
„Erfolgreiches“ Volksbegehren – Verbindliches Volksbegehren
Ein Volksbegehren als „erfolgreich“ zu bezeichnen wenn es mehr als 100.000 Unterstützungserklärungen bekommt, und dann aber vom Parlament entsorgt wird, ist maximal ein Verhöhnung der Demokratie. Erfolgreich ist es dann, wenn es auch angenommen wurde. Daher dies aber „nie“ der Fall ist muss diesem Element ein weiteres hinzugefügt werden. Die Verbindlichkeit. Das „erfolgreiche“ Volksbegehren ist einer Volksabstimmung zu unterziehen. Das ist Demokratie!
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009719
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