WIEN – Wieder einmal plant die Österreichische Bundesregierung einen Anschlag auf die Grund- und Freiheitsrechte: Die Novellierung des Epidemiegesetzes
Hier können Sie bis zum 03.05.2023 Ihre Stellungnahme dazu abgeben.
Stellungnahme Bürgerinitiative Unserösterreich, eingebracht am 07.04.2023, 09.45h
Stellungnahme zu COVID-19-Überführungsgesetz (261/ME)
Bürgerinitative Unserösterreich
unseroesterreich.at
Klinke Leopold, GründungsmitgliedSehr geehrte Damen und Herrn,
mit der von Ihnen vorgeschlagenen Novelle des Epidemiegesetzes planen Sie nun die aus der CORONA-Pseudopandemie (Definition Pseudopandemie siehe RKI: Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie, Fachwörter – Definitionen – Interpretationen, https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf) gewonnen Erkenntnisse nun in das Dauerrecht übergehen zu lassen, um Grund- und Freiheitsrechte weiter einzuschränken.
PCR-Test ist Fundament der Pseudopandemie
Der 2019 verstorbene Erfinder des PCR-Tests Nobelpreisträger Kary Mullis hat bereits in einem Interview angedeutet, dass der PCR-Test durch Missinterpretation in großem Stil missbraucht werden kann. Das beste Beispiel dafür war der vom Wiener Gesundheitsstadtrat verordnete Testzunamie in Schulen, der bei einer Falsch positiv Quote von 1,4% – 2,2% nur 0,55% positive Testergebnisse hervorbrachte. Prof. Dr. Franz Allerberger war Leiter der AGES und das Österreichische Pendant zum ehemaligen RKI-Chef Lothar Wieler. In einem Interview sagte der weltweit anerkannte Mediziner über die angebliche Pandemie: „Wenn es weltweit keine PCR-Tests gegeben hätte, wäre es nach meinem Dafürhalten niemandem aufgefallen.“ Die Sterblichkeit der CORONA-Pseudopandemie im Vergleich zu einer Grippewelle können Sie auf https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps recherchieren. Einen historischen Rückblick finden Sie unter: https://www.freiland.jetzt/blog/2022/03/29/grippewelle-vs-corona-ente/
CORMAN-DROSTEN-Test REVIEW REPORT – 27. November 2020
Der CORMAN-DROSTEN REVIEW REPORT deckt zehn maßgebliche Fehler des CORMAN-DROSTEN-Tests auf. Das Corman-Drosten-Papier wurde nicht durch ein Peer-Review-Verfahren geprüft. Siehe unter: https://www.freiland.jetzt/blog/2023/04/07/der-pcr-test-das-hohle-fundament-der-pseudopandemie-rueckblick/
Die von ihnen vorgeschlagene Änderung des Epidemiegesetzes 1950
9. Dem § 24 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Als Epidemiegebiete gemäß Abs. 1 gelten bestimmte örtlich abgegrenzte oder abgrenzbare Teile des Bundesgebietes, in denen außergewöhnliche regionale Umstände im Hinblick auf die Verbreitung einer meldepflichtigen Erkrankung vorliegen. Außergewöhnliche regionale Umstände liegen etwa vor, wenn aufgrund der Bewertung der epidemiologischen Situation im bundesweiten Vergleich ein besonders hohes Risiko der Verbreitung der jeweiligen meldepflichtigen Erkrankung anzunehmen ist oder wenn aufgrund wesentlich veränderter Eigenschaften des Krankheitserregers die bereits gesetzten Bekämpfungsmaßnahmen oder die weitere Bekämpfungsstrategie erheblich gefährdet sind.“
Der von Ihnen vorgelegte Gesetzesentwurf ist eine weitere Einschränkung von StGG Artikel 4 und widerspricht dem liberalen und demokratischen Prinzip unserer Rechtsordnung. Es handelt sich daher um eine Gesamtänderung der B-VG. Dieser Gesetzesentwurf ist daher gemäß B-VG Artikel 44(3) einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Mit freundlichen Grüssen
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/242970
Klinke Leopold
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