Österreichische Verfassungsgeschichte in Dokumenten

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Buchpräsentation am VfGH u.a. mit Bierlein, Fischer, Grabenwarter

Verfassungsgeschichte ist, so stellte Präsident Grabenwarter fest, mit der Geschichte des VfGH untrennbar verbunden. Er erinnerte daran, dass vor 90 Jahren, kurz nach der Ausschaltung des Parlaments 1933, auch der Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet wurde: Nach der Demokratie ging damit auch der Rechtsstaat unter.

Bundeskanzlerin a.D. Brigitte Bierlein hatte zuvor die Änderungen das Bundes-Verfassungsgesetz von 1929 im Vergleich mit jenem von 1920 skizziert. Die stärkere Stellung für den Bundespräsidenten habe den „Parlamentsabsolutismus“ von 1920 beendet. Dass die Verfassung seit 1929 in ihren Grundzügen unverändert gilt – auch wenn sie, wie Heinz Fischer erwähnte, seit 1945 mehr als 200 Mal geändert wurde – wertete Brigitte Bierlein als positives Zeichen der Stabilität.

Quelle: https://www.vfgh.gv.at/medien/Praesentation_Texte_Verfassungsgeschichte.php

Anmerkung der Freiland Redaktion

Die über 200 Änderungen der Bundesverfassung ohne Volksabstimmung sind ein klarer Beweis dafür, dass das Bundesvolk gemäß der Eisenhowerschen Doktrin bei wichtigen Fragen nichts zu sagen hat. So sieht Demokratie nicht aus! Daher fordern wir verbindliche Volksabstimmungen bei Änderung der B-VG!

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Foto: Pixabay / 8385