Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
EU, NATO und WHO
- Volksbegehren „ANTI-EU-VOLKSBEGEHREN“
- Volksbegehren „Österreichs EU-Austritt“
- Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“
- Volksbegehren „Raus aus WHO“
Neutralität
GIS-Gebühren
Die ganze Liste der Volksbegehren finden Sie hier.
Volksbegehren unterschreiben
Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
- in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
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Foto: Pixabay / Bartosz Kapka