Ist dies das Aus für Ebay, Etsy und andere Plattformen für Online-Privatverkäufe? Wer private Dinge und Wertgegenstände – also ohne kommerzielle Absicht – online verkauft und dabei mehr als 2.000 Euro einnimmt, ist ab sofort steuerpflichtig. Privatverkäufe auf Online-Marktplätzen müssen fortan nämlich in der Steuererklärung angegeben werden. Für Verkäufer eine mehr als missliche Lage, die nicht nur eine weitere unerträgliche Bürokratisierung und Verkomplizierung ihrer Steuerangelegenheiten bedeutet, sondern auch erhebliche finanzielle Verluste.
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Foto: Pixabay / geralt