Was jetzt ein renommierter Fachmann aus Österreich berichtet, müsste schon entlang des Arbeitsrechtsschutz das sofortige Ende der Masken bedeuten.
Es klingt zunächst wie eine Horror-Meldung aus der Waffenkammer alarmistischer Personen: Im überwiegenden Teil untersuchter Lungen von Maskenträgern sollen Granulome gefunden worden sein. Als Auslöser für diese Knötchenbildung habe man Mikrofasern von Masken identifiziert.
Das sagt aber nicht irgendwer, sondern der Linzer Professor Martin Haditsch, ein ausgewiesener Experte, weltweit vernetzt und Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Infektiologie und Tropenmedizin, Virologie und Infektions-Epidemiologie.
Prof. Haditsch wird übrigens von selbsternannten Faktencheckern von Correctiv.org als „Corona-Gegner“ geführt. Das Portal scheut sich hier nicht, Organigramme abzubilden, die wohl nicht ohne Grund jenen von Mafiajägern ähneln sollen. Aber der Zenit solcher Portale ist längst überschritten, die Schlagzeilen werden immer reißerischer und klingen schon wie billige Jerry-Cotton-Groschenromane: „Im Netz der Corona-Gegner“.
Gegenüber Report24 gab der Professor jetzt ein umfangreiches Interview, aus welchem wir den Teil, der die Masken betrifft, aufgeschrieben haben:
„Man hat auch in der Corona-Zeit Leuten Lungen transplantiert und hat die entnommenen Organe sich angeschaut. Und in überwiegenden Teilen der entnommenen Lungen – den krank gewordenen natürlich – hat man Granulome, also Knötchenbildungen gefunden, die hat man sich angeschaut.
Und Auslöser dieser Knötchen waren Mikrofasern aus Masken. Das ist ja kein Spaß! Wenn ich das jetzt sage: Na ja, aber es gibt ja Leute, die das tragen, da muss man sagen: Ja, die haben das schon immer getragen. Aber es hat ja einen Grund, dass die Arbeitsmedizin – das ist ja eine arbeitsmedizinische Fragestellung – hier sehr konkrete und verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt hat, wer wann für wie lange welche Maske tragen darf.
Und zum Beispiel für die FFP2-Maske gibt es Vorgaben, dass diese Maske überhaupt nur 75 Minuten getragen werden darf bei schwerer körperlicher Tätigkeit. Das ist ja eine Staubschutzmaske.
Und wenn die Tätigkeit leicht ist, sind es in Deutschland, glaube ich, einhundert Minuten, in Österreich ist es plus 50 Prozent, aber es kommt ungefähr aufs Gleiche heraus. Und diese Zeit ist einzuhalten.
Und dann muss obligat verbindlich eine dreißigminütige Maskenpause eingehalten werden. Das dient eben dem Gesundheitsschutz der Leute, die dadurch vermehrt belastet sind. Und niemand dieser Personen trägt diese Masken dann automatisch wochen- oder monatelang acht Stunden am Tag.“
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