WIEN – Hubert Thurnhofer (HTH), Kandidat bei der Wahl des österreichischen Bundespräsidenten, hat beim Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung beantragt, weil der ORF am 23. Mai 2022 über den Kandidaten Van der Bellen (VdB) stundenlang berichtet hat, während über HTH, der seine Kandidatur bereits am 26. Oktober 2021 bekannt gegeben hat, nicht einmal in einem Nebensatz berichtet wurde. Diese eklatante Ungleichbehandlung soll unterlassen werden, forderte HTH. Das Handelsgericht hat nun einen Beschluss vorgelegt, der lautet: „Die Klage war wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen.“
Zur Behörde überhöht
Der ORF wird hiermit zur Behörde überhöht, deren redaktionelle Entscheidungen nicht dem allgemein anerkannten journalistischen Grundsätzen unterliegen, auch nicht den ORF-Gesetzen und der Verfassung, die den ORF zur Ausgewogenheit und Objektivität verpflichten. Der ORF ist somit eine Behörde sui generis, deren Entscheidungen als „hoheitliches Handeln“ einzustufen sind. Der ORF ist „ein übergeordnetes Rechtssubjekt […], denen das untergeordnete Rechtssubjekt unterworfen ist.“
https://www.pressetext.com/news/20220801034
Anmerkung der Freiland Redaktion
Echte Alternativen wie Mag. Hubert Thurnhofer werden vom ORF totgeschwiegen und von einer systemtreuen Justiz kalt abgeurteilt. „Systemkandidaten“ hingegen wird der rote Teppich brav ausgerollt. Nur ja keine Veränderung, das könnte den ORF und das „System“ gefährden. Fraglich ist jedoch ob das HGW auch die richtige Stelle für dieses Verfahren war. Der stalinistische ORF und seine kommunistischen Zwangsgebühren gehören einfach nur abgeschafft!
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