Immer wieder werden sogenannte „Seenotrettungsschiffe“ in italienischen Häfen kontrolliert. Die NGOs beklagen Schikane. Der EuGH urteilt nun, dass die Behörden konkrete Gründe für Kontrollen nachweisen müssen.
Immer wieder werden sogenannte „Seenotrettungsschiffe“ in italienischen Häfen kontrolliert. Die NGOs beklagen Schikane. Der EuGH urteilt nun, dass die Behörden konkrete Gründe für Kontrollen nachweisen müssen.