„Es geht um ein Verfahren wegen angeblich falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht. Das Verfahren endete am 27. Juni in erster Instanz mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Gegen das Urteil wurde Rechtsmittel eingelegt.
In der Sitzung des Corona-Ausschusses vom 8.7.2022 berichtete der Arzt Dr. Thomas Külken von dem Strafprozess gegen ihn und seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 18.000 €, ersatzweise 180 Tage Haft, durch das Amtsgericht Staufen im Breisgau. Ihm wird vorgeworfen, 13 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne dass „hinreichend schwere“ Krankheiten der Patienten dies rechtfertigen würden. – In der staatlichen Verordnung ist allerdings nur von gesundheitlichen Gründen die Rede, über die der Arzt allein entscheidet. – In totalitärer Arroganz wurde geltendes Recht ignoriert und in die Selbstverantwortung des Arztes eingegriffen, um ihn dem verordneten totalitären Narrativ zu unterwerfen. Wir danken Dr. Külken herzlich für sein Manuskript.
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Foto: Pixabay / viarami