VFGH: Gebührenfreier Empfang von ORF-Programmen über Internet ist verfassungswidrig

Urteil

WIEN – Es verstößt gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk), dass Personen, die Programme des ORF ausschließlich über Internet hören oder sehen, kein Programmentgelt bezahlen müssen. Der VfGH hat daher auf Antrag des ORF einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ende 2023 in Kraft.

Die Entscheidung des VfGH sagt nichts darüber aus, ob die Rundfunkgebühren sowie weitere Gebühren und Abgaben, die gemeinsam mit dem Programmentgelt eingehoben werden, verfassungskonform geregelt sind; diese waren nicht Gegenstand des Antrages an den VfGH.

https://www.vfgh.gv.at/medien/ORF_Streaming.php

Grüne und NEOS für Kommunistische DDR Zwangs-Haushaltsabgabe

„Die einzig sinnvolle Variante, um die Streaminglücke langfristig zu schließen, ist aus unserer Sicht weiterhin eine Entlastung der Bevölkerung im Sinne einer Abschaffung der GIS und der Implementierung einer geringeren Haushaltsabgabe für alle – hier hoffen wir auf ein Umdenken beim Koalitionspartner“, so die grüne Mediensprecherin Eva Blimlinger.

„Jetzt führt an der Haushaltsabgabe kein Weg mehr vorbei“, sagt etwa NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter, die Partei beklage seit Jahren, „dass die GIS-Gebühr ungerecht ist“.

https://www.heute.at/s/erste-parteien-wollen-statt-gis-neue-gebuehr-fuer-alle-100218207

Anmerkung der Freiland Redaktion

Zwangsgebühren aller ORF sind einer Demokratie nicht würdig. Wenn der ORF sein Angebot anbringen will, dann muss er es halt hinter einer Bezahlschranke verstecken. Niemand muss den ORF sehen! Abschaffung der Presseförderung und der Zwangsrundfunkgebühren! Der ORF muss weg!

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