VFGH: Die Impfpflicht ist angesichts der geltenden Nichtanwendung verfassungskonform

Urteil

WIEN – Der VFGH hat bezüglich Impffpflicht ein salomisches Urteil gefällt. Bei Nichtanwendung verfassungskonform. Daher im Umkehrschluss bei Anwendung nicht verfassungskonform. Mal sehen ob sich er VFGH an seine Spruchpraxis halten wird.

Schlechte Idee: Mit der EMRK argumentieren

Mit Art. 8 EMRK zu argumentieren ist eine ganz schlechte Idee. Die EMRK ist im Vergleich zu unserer Verfassung ein großes Stück Schweizer Käse, dass auch ggfs. Tote in Zusammenhang mit Impfungen hinnimmt. Tod in Zusammenhang mit Impfung? Bereits eine in Zusammenhang mit Impfungen geschädigte oder verstorbene Person ist schon genug um diesem Ungesetz einen verfassungsrechtlichen Tritt zu geben.

Was steckt dahinter?

Kann es sein, dass die Regierung bereits wusste, dass der VFGH das Spritzengesetz bei Scharfstellung kalt vom Tisch gewischt hätte? Oder waren es doch die hundertausenden Toten in Zusammenhang mit den „Giftspritzen“ oder bevorstehenden Wahlen?

Reform des VFGH

Die DEMOKRATIEREFORM Jetzt! von Freiland, die bereits vor gut eineinhalb Jahren in ihren Eckpunkten entwickelt wurde, beinhaltet auch eine Reform des VFGH. Direktwahl der obersten Richter und Staatsanwälte. Weitere Informationen zur DEMOKRATIEREFORM Jetzt! finden sie hier. Holen wir uns die Demokratie gemeinsam zurück!

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Foto: Pixabay / MasterTux