VFGH: Die Impfpflicht ist angesichts der geltenden Nichtanwendung verfassungskonform
WIEN – Der VFGH hat bezüglich Impffpflicht ein salomisches Urteil gefällt. Bei Nichtanwendung verfassungskonform. Daher im Umkehrschluss bei Anwendung nicht verfassungskonform. Mal sehen
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