WIEN – Rechtsanwalt Dr. Andreas Cwitkovits hat beim Handelsgericht Wien einen Antrag auf Erlassung der Einstweiligen Verfügung (EV) gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF) eingebracht. Er vertritt die Interessen von Mag. Hubert Thurnhofer, der bei der Wahl des Bundespräsidenten antreten wird. Bislang hat der ORF darüber keine einzige Sekunde berichtet, womit er mehrere Paragrafen des ORF-Gesetzes verletzt.
„Da der Österreichische Rundfunk in seiner Berichterstattung über die bevorstehende Bundespräsidentenwahl den Antragsteller als Kandidaten dieser Wahl in keiner Weise berücksichtigt, sohin vielmehr völlig ignoriert hat, und im Unterschied dazu über die Kandidatur des derzeitigen Amtsinhabers immer wieder ausführlich berichtet und somit dessen Wahlchancen grob gleichheitswidrig fördert, wird zur Sicherung des Anspruchs des Antragstellers auf Gleichbehandlung“ der Antrag auf EV gestellt.
Quelle: https://www.pressetext.com/news/20220622018
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Foto: Hubert Thurnhofer