Demokratie Leben Frei & Neutral – Abschaffung der Wahlparteien!
angezeigte Versammlung mit Speakers Corner
Freiland Magazin & Freunde
18. Juni 2022, WIEN
12h – Schwarzenbergplatz
13h – Umzug Ringstraße
15h – Schwarzenbergplatz
Mit folgenden Sprechern
Mag.a jur. Sissi Kotterer, Freiland Magazin: „Demokratie Leben Frei & Neutral – Abschaffung der Wahlparteien!”
Leo Klinke, Freiland Magazin: „Land der Berge“
Christian Kovarik, Freiland Magazin: „Austria Veilchenfamile”
freiwillige Ordner & Mitarbeiter
Treffpunkt: 18.6., 11:45h, WIEN – Schwarzenbergplatz
Bitte nehmt eine gelbe Warnweste mit! LG und herzlichen DANK!
Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs
Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und freien Österreich
Gesetz vom 14. April 1913, betreffend die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Rechsrathe vertretenen Königreiche und Länder. … Artikel 4. „Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung. … “
Patent vom 1ten Junius 1811. … § 16. „Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.” Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch.
„Amorem meum populis meis“, Franz I. von Österreich.
Wer für Globalismus kämpft, kämpft nur für eine kleine fremde Finanzelite gegen 90% der Bevölkerung. Wer dagegen für die Demokratie kämpft, kämpft nicht nur für eigene Interessen sondern auch für die Interessen von 90% der Bevölkerung!
Manfred Matzka. 7.4.2020. Husch-pfusch-Gesetze, zahllose Erlässe: Das Virus im Maßnahmengesetz.
In der aktuellen Krise dürfen Rechtsstaat, Verfassung und Geschichte nicht außer Acht gelassen werden.
https://www.derstandard.at/story/2000116589247/husch-pfusch-gesetze-zahllose-erlaesse-das-virus-im-massnahmengesetz
Die Satzung der Vereinten Nationen. Artikel 51. „Keine Bestimmung der vorliegenden Satzung beeinträchtigt das Naturrecht individueller oder kollektiver Selbstverteidigung, … “
Foto: Bearbeitung Redaktion