Der Verfassungsgericht sieht die Corona-Regime-Verordnung von Jänner diesen Winters auf dem Boden der Verfassung. „Lockdown für Ungeimpfte“ und 2G-Regel waren verhältnismäßig und gesetzeskonform, auch während Omikron.
https://www.vfgh.gv.at/medien/Lockdown_Jaenner_2022.php
Hier geht es zur gesamten VfGH-Erkenntnis.
Quelle: https://tkp.at/2022/05/06/lockdown-fuer-ungeimpfte-und-2g-fuer-vfgh-rechtskonform/
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