Wir erinnern uns: Der VfGH wollte Antworten auf eine Reihe präziser Fragen. Die Replik war allerdings keine Übung in Präzision und Exaktheit. Und sie zeigt auch, wie im Grunde genommen falsch argumentiert wird mit Risikodaten die keine reale Bedeutung haben. Vor allem geht es dabei um die relative und absolute Risikoreduktion.
Das Risiko einer geimpften Person hospitalisiert zu werden (VER) beträgt 0.015728 % gegenüber demjenigen einer ungeimpften Person (CER) mit 0.031279 %. D.h. der “Vorteil” durch Impfung (ARR=CER-VER) bzgl. Hospitalisierung ist demnach 0,015551%.
Das Risiko einer geimpften Person intensiv-pflegebdürftig zu werden (VER) beträgt 0,000923 % gegenüber demjenigen einer ungeimpften Person (CER) mit 0,005002%. D.h. der “Vorteil” durch Impfung (ARR=CER-VER) ist demnach 0,004079%.
Das Risiko überhaupt Symptome zu bekommen ist schon minimal, das Risiko ins Spital zu kommen wird durch die Impfung um 0,015551% und das Risiko Intensivstation um 0,004079% reduziert. Das Risiko an einer Impf-Nebenwirkung zu sterben ist erheblich höher. Die Impfpflicht daher kriminell.
https://tkp.at/2022/03/16/so-unvollstaendig-antworten-experten-im-gesundheitsministerium-an-den-vfg
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Natürlich die Unschuldsvermutung gilt.
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