BERLIN – Bis 15. März 2022 müssen Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Andernfalls verlieren sie ihren Job. Das haben Bundestag und Bundesrat am 10. Dezember 2021 vergangenen Jahres beschlossen.
Die Gefahrenlage hat sich seither grundlegend geändert, einiges deutet darauf hin, dass die Pandemie zur Endemie wird. Während die Regierungskoalition dennoch ohne Abstriche an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festhält, zeigt sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wirklichkeitsnah und vollzieht die Kehrtwende: Die Arbeitnehmervertretung der Ordnungshüter, die auch für die Feuerwehr zuständig ist, spricht sich gegen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus, die in den eigenen Reihen bereits für Verstimmung gesorgt hatte.
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