BERLIN – Während die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitspersonal noch immer am 15. März in Kraft treten soll, gilt für die Bundeswehr bereits seit dem 24. November 2021 die Duldungspflicht für die Corona-Impfung. Soldaten müssen also dem Befehl zur Impfung nachkommen.
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Foto: Pixabay / planet_fox