BERLIN – Mitte Dezember verabschiedete der Deutsche Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Danach müssen bis zum 15. März 2022 Arbeitende in Pflegeberufen ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen. Das Abstimmungsergebnis war eindeutig: 570 Abgeordnete stimmten der Impfpflicht für bestimmte Berufe zu, 79 sagten nein, davon 70 Abgeordnete der AfD.
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