Am Montag läuft die Begutachtungsfrist für das Covid-19-Impfpflichtgesetz ab. Dazu ist in bald 100.0000 Stellungnahmen zum Ministerialentwurf und 70.000 zum Initiativantrag der Regierungsparteien massive Kritik geübt worden. Ich möchte noch einmal zu einem rechtlichen Aspekt eine Rechtsanwältin zu Wort kommen lassen. Und zwar geht es um das Thema der „körperlichen Unversehrtheit“, die nur nach „informierter Zustimmung“ verletzt werden darf.
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Foto: Pixabay / geralt