Kein 2G mehr für Bekleidungsgeschäfte
MÜNCHEN – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden. Demnach gilt für Textilien nichts anderes als für Schuhe oder Bücher. Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso … Kein 2G mehr für Bekleidungsgeschäfte weiterlesen
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