Verfassungsmäßige Grund- und Menschenrechte werden mittlerweile mit wachsendem Tempo ausgesetzt, ohne dass es dafür einen stichhaltigen Grund gibt. 2g-Regel und Maskenpflicht sowie Lockdowns und die wahllose Schließung, von Gastronomie. Langlaufloipen, Museen, Handel oder Schulen bringen genau gar nicht, vergleicht man Österreich mit Schweden. Einer der Feinde von Grund- und Menschenrechten ist die Organsiation deren Mitglied ich seit Jahrzehnten bin: die Wirtschaftskammer.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein in Art. 11 EMRK und Art. 12 StGG verankertes Grundrecht.
Die Untersagung einer Versammlung zum Zwecke „ungehinderten Shoppings“ ist von keinem Gesetz gedeckt, da sonst die Versammlungsfreiheit ausgehöhlt würde. Demonstrationen sind typischerweise mit einer gewissen Belastung von Einkaufsstraßen verbunden.
„Da ein Demonstrieren – also ein Zeigen der eigenen Meinung (lateinisch „demonstrare“ = „zeigen“) – nur dort möglich ist, wo sich auch Publikum befindet, welchem eben diese Meinung gezeigt werden kann, wäre eine Versammlung in einem wenig besuchten Park weit außerhalb des zentralen Stadtgebietes völlig sinnentleert und eine Verhöhnung der Menschen, die durch eine friedliche Demonstration ihre politischen Rechte wahrnehmen wollen“.
MFG-Anwalt Mag. Dr. Georg Prchlik
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Foto: uncutnews.ch