Forsthuber & Partner: Impfzwang, Rechte der Arbeitnehmer und Beamten | Rechtsinformationen

Gottfried Forsthuber

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Allen sog. COVID-19-Vakzinen ist gemein, dass sie nicht für die Vermeidung einer Infektion durch das Virus SARS-CoV-2 („Verhinderung der Verbreitung“) vorläufig zugelassen wurden, sondern allein für eine etwaige Verhinderung eines schwereren Verlaufes der Krankheit COVID-19. Diese Impfungen (besser: experimentelle Therapie [Studenphase III]) ist aber nicht (!) dazu geeignet die Infektionskette zu unterbrechen. Das behaupten nicht einmal die Hersteller. Diese Impfstoffe schaffen keine sterile Immunität. Das ergibt sich nachweislich aus den Zulassungsdokumenten der Europäischen Union.

https://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur-ihre-grundrechte/item/641-zwang.html

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