Groß war Anfang September die Aufregung und der öffentliche Widerhall, als Pläne der Brüsseler Kommission für ein umfangreiches EU-Vermögensregister bekannt wurden, in dem angeblich die finanziellen und Eigentumsverhältnisse aller Gemeinschaftsbürger erfasst werden sollen. Die Idee hatte auf einem Änderungsantrag des Wirtschafts- und Währungsausschusses im Brüsseler EU-Parlament zum Haushaltsplan 2020 basiert – und ursprünglich die Verknüpfung nationaler Register vorgesehen, durch die im Kampf „gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche“ neue Handlungsoptionen eröffnet werden sollten. Vor allem Abgeordnete der EVP-Fraktion im EU-Parlament wurden ob dieser Begründung zu Recht argwöhnisch – denn, so der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU), „beim Kampf gegen Geldwäsche brauchen wir ganz sicher kein Vermögensregister„.
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