Impfpflicht: Striktes NEIN – Volksbegehren

Spritze

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen.

Die Unterschrift kann unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) während der jeweiligen Amtsstunden geleistet werden.

Beginn des Eintragungszeitraumes:20. September 2021
Ende des Eintragungszeitraumes:27. September 2021

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflicht_Striktes_Nein/

Foto: Pixabay / Shafin Al Asad Protic
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