Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen.
Die Unterschrift kann unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) während der jeweiligen Amtsstunden geleistet werden.
Beginn des Eintragungszeitraumes: | 20. September 2021 |
Ende des Eintragungszeitraumes: | 27. September 2021 |
https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflicht_Striktes_Nein/
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