Gute und böse Demonstranten – brav zurecht „geframed“ in der ARD

Menschenmenge

Im alten Preußen gab es ein Dreiklassen-Wahlrecht. In der neuen Bundesrepublik gibt es ein Zweiklassen-Demonstrationsrecht. Kritikern der Corona-Maßnahmen wird inzwischen fast schon routinemäßig in vielen Orten ein Grundrecht verweigert, das laut unserer Verfassung eigentlich unveräußerlich sein sollte: Das Recht, sich friedlich unter freiem Himmel zu versammeln.

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