Im alten Preußen gab es ein Dreiklassen-Wahlrecht. In der neuen Bundesrepublik gibt es ein Zweiklassen-Demonstrationsrecht. Kritikern der Corona-Maßnahmen wird inzwischen fast schon routinemäßig in vielen Orten ein Grundrecht verweigert, das laut unserer Verfassung eigentlich unveräußerlich sein sollte: Das Recht, sich friedlich unter freiem Himmel zu versammeln.
https://reitschuster.de/post/gute-und-boese-demonstranten-brav-zurecht-geframed-in-der-ard/
Foto: Pixabay / Gerd Altman