Im Zusammenhang mit den Corona Maßnahmen kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Behördenmaßen, insbesondere vom Gesundheitsminister und der Wiener Landesregierung. Diese werden regelmäßig vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Aber auch andere Behörden stellen rechtswidrige Bescheide aus. Zum Glück hält in Osterreich nicht nur der VfGH den Rechtsstaat aufrecht, sondern auch die anderen Gerichte wie das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Mit tatkräftiger Unterstützung der Rechtsanwälte für Grundrechte.
Ein interessantes Urteil hat Rechtsanwalt Gerold Beneder in Oberösterreich erstritten, der ebenfalls bei Rechtsanwälte für Grundrechte dabei ist. Ein Mann sollte per Bescheid der Bezirkshauptmannschft Perg zu einem amtsärztlichen Gutachten über seine Fahrtüchtigkeit gezwungen werden. Laut Meldung der Polizeiinspektion Mauthausen war der Mann einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen worden, nachdem er vorher in einem Einkaufszentrum ohne FFP2 Maske, aber mit einem Schweißhelm mit der Aufschrift „Scheiß Diktatur“ einkaufen war.
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