Öffnungsverordnung aus juristischer Sicht: verfassungswidrig und nicht umsetzbar

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Seit 19. Mai gelten in Österreich neue Regeln, die mit einer neuen Verordnung des Gesundheitsministers bekannt gemacht wurden. Die Bezeichnung Öffnungsverordnung ist irreführend und falsch, denn es werden auch eine Reihe von Verschärfungen vorgenommen. Zum Beispiel bei neuen Vorschriften im Sport, wo Masken und Testpflichten neu eingeführt wurden, wie hier berichtet.

https://tkp.at/2021/05/25/oeffnungsverordnung-aus-juristischer-sicht-verfassungswidrig-und-nicht-umsetzbar/

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