Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, behauptete in der Nationalratssitzung vom 19.05.2021, dass §17 Abs. 4 EpiG 1950, 2012 vom Nationalrat einstimmig verabschiedet wurde. Falsch!
Faktencheck – RIS
Falsch! §17 Abs. 4 EpiG 1950 wurde im BGBl. I -Ausgegeben am 24. Juli 2006 -Nr. 114 verlautbart.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2006_I_114/BGBLA_2006_I_114.pdfsig
Beschlossen im Nationalrat , Dafür: V, S, F, G, dagegen: – (teilweise G dafür)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/A/A_00822/index.shtml
Schallmeiner bezeichnet „Volksbegehren für Impffreiheit“ als Mogelpackung
Ein glatter Witz, Schallmeiner redet sich darauf aus, dass die WHO die COVID-19 Pandemie definiert hat. Na und, wer ist die WHO? Die österreichische Bundesregierung ist der WHO nicht verpflichtet und hat sich unabhängig zu informieren. Das hat sie nicht gemacht.
EMA schlägt Schallmeiner
Jeder falsche CORONA-Test ist einer zu viel. Wie das Beispiel „Alles Gurgelt – Alles falsch?“ veranschaulicht, können so ziemlich alle positiven PCR-Testergebnisse falsch sein. Besonders dann wenn der CT-Wert der Tests über 35 Zyklen liegt. Die Impfungen sind riskant und mit außerordentlich vielen schweren Nebenwirkungen verbunden.
Foto: Screenshot aus orf.at