In Mecklenburg-Vorpommern setzte am Samstag ein Gericht die Verordnung zu nächtlichen Ausgangsperren vorläufig außer Kraft. Der Antragssteller sah sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt.
Foto: Redaktion
In Mecklenburg-Vorpommern setzte am Samstag ein Gericht die Verordnung zu nächtlichen Ausgangsperren vorläufig außer Kraft. Der Antragssteller sah sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt.
Foto: Redaktion