Das Bundeskabinett im Heimatland von Paternalismus, Wahn und Euphemismus hat die vierte Änderung des sogenannten Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Wichtigste Neuerung soll sein der Paragraph 28b, durch welchen endgültig gar von einem Ermächtigungsgesetz zu reden wäre. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens muß die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes jedoch erst noch durch den Bundesrat. Die Bundesrepublik Deutschland steht als freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat vor ihrer entscheidenden Bewährungsprobe. Richter und Staatsanwälte laufen bereits Sturm gegen den angekündigten „Putsch von oben“.
https://www.journalistenwatch.com/2021/04/15/april2021-das-merkelregime/
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