Hammer-Urteil aus Weimar: Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, das Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl der Kinder darstellen. Und zwar so erheblich, dass sich ohne ein Einschreiten eine massive Schädigung von Kindern mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. PCR-Test ungeeignet.
Auch die Gutachterin Prof. Dr. rer. biol. hum. Kämmerer bestätigt in ihrem molekularbiologischen Sachverständigengutachten, dass ein PCR-Test – auch wenn er korrekt durchgeführt wird – keinerlei Aussage dazu treffen kann, ob eine Person mit einem aktiven Erreger infiziert ist oder nicht. Denn der Test kann nicht unterscheiden zwischen „toter“ Materie*, z.B. einem völlig harmlosen Genomfragment als Überbleibsel des Kampfes des körpereigenen Immunsystems gegen eine Erkältung oder eine Grippe (solche Genom-Fragmente finden sich noch viele Monate, nachdem das Immunsystem das Problem „erledigt“ hat) und „lebender“ Materie, d.h. einem „frischen“, reproduktionsfähigen Virus. So wird die PCR beispielsweise auch in der Forensik eingesetzt, um aus Haarresten oder anderen Spurenmaterialien mittels PCR vorhandene Rest-DNA so zu vervielfältigen, dass die genetische Herkunft des/der Täter erkennbar ist („Genetischer Fingerabdruck“).
https://www.kanzlei-hersbruck.de/beschluss-ag-weimar-08-04-21/
Gericht „zerreißt“ Demoverbot in der Luft
Portugiesisches Gericht – “PCR-Test nicht zuverlässig”
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