Hände weg von den Grundrechten. Wie Freiland Magazin berichtete, wurde der Untersagungsbescheid einer Demonstration vom 31.01.2021 durch das Wiener Verwaltungsgericht aufgehoben. Zu Recht, denn Nehammer ist nicht Inhaber einer Glaskugel.
Karlis Glaskugel
Das Gericht gab der klagenden Partei in allen Punkten recht. Und nicht nur das, sondern es stellte auch fest, dass von vergangenen Szenarien nicht auf zukünftige geschlossen werden kann. Mit dieser fadenscheinigen Argumentation könnte man im Vorfeld jede Demo untersagen. Nehammers Untersagungsbescheid, ein Muster an Dilettantismus wurde vom Gericht in alle Einzelteile zerpflückt. Das Urteil geht auch auf den epidemiologischen „Sauhaufen“ ein, PCR– und Antigentests sind ungeignet echte Infektionen zu erkennen.
Nehammer keine Ahnung von Rechtsordnung – Rücktritt JETZT
Nichts desto Trotz erfrecht sich Nehammer eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgericht zu beantragen. Dieser Regierung ist nichts zu schade an Grund- und Freiheitsrechten herumzusägen, um sich in ihrer Machtgeilheit an den Futtertrögen zu halten. In der jetzigen Situation kommt das Schlechteste der derzeit herrschenden Pateioligarchie so richtig zum Vorschein. Ein Sumpf aus Sesselkleberei, Ignoranz und Abgehobebheit gegenüber dem Bürger ist an der Tagesordnung.
Wie geht es weiter
Die derzeitigen Parteien und ihre Oligarchen sind untragbar geworden. Daher wollen wir ein Demokratiereform JETZT, mit starken direktdemokratischen Kontrollinstrumenten. In Zukunft dürfen „Figuren“ wie Nehammer, Kurz, Ludwig und Co. nichts mehr zu sagen haben. Wir wollen wieder eine echte Demokratie und keine digitale Versklavung.
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH
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