Wie der Wochenblick berichtete war die Untersagung einer Kundgebung vom 31.01.2021 nicht gerechtfertigt. Das Wiener Verwaltungsgericht „zerriss“ den Bescheid in der Luft.
Spannende Urteilsbegründung
Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)
Das Abstellen auf eine Antigen-Feststellung mit klinischen Kriterien (bestätigter Fall 2) läßt offen, ob die klinische Abklärung durch einen Arzt erfolgt ist, dem sie ausschließlich vorbehalten ist; maW: ob eine Person krank ist oder gesund, muss von einem Arzt getroffen werden (vgl. § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I. Nr. 169/1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021).
Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2
Das Gericht stellte fest (Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2) dass „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist“. Freiland Magazin berichtete über ein ähnliches Urteil eins portugiesischen Gerichtes. Das Verwaltungsgericht Wien beruft sich dabei auf Aussagen der WHO. Trotzdem wird vom Gesundheitsministerium weiter auf Testen gesetzt um die Fallzahlen schön hoch zu halten, einen sinnlosen Lockdown nach dem anderen zu verhängen und die Republik in purer Absicht mit voller Wucht „koste es was es wolle“ an die Wand zu fahren. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Nehammer keine Ahnung von Rechtsstaat – Regierung auf die Anklagebank
Die Polizei steht zwischen den Fronten und wird auch noch von der ÖVP aufgehetzt. Freiland Magazin berichtete darüber. Der Landespolizeidirektion Wien steht neben einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof noch der Weg einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu. Nehammer ist schuld am Schlamassel, dass die Polizei derzeit ausbaden muss. Diese Regierung und andere Parteioligarchen sind nicht nur rücktrittsreif, sondern alle Minister gehören auch auf die Anklagebank.
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