Das Amtsgericht Ludwigsburg hat geurteilt, dass ein Bußgeldbescheid gemäß CoronaVO rechtswidrig und faktenwidrig war und daher ein Freispruch verkündet wurde.
Damit bezeichnet ein weiteres Gericht Corona Maßnahmen als verfassungswidrig. Das Urteil zerpflückt nicht nur die rechtliche Seite, sondern befasst sich auch ausführlich damit, was der öffentliche Raum ist, wie die Nähe und der Abstand von Personen festzustellen ist und was davon geregelt werden kann und darf. Die Verordnungen kommen dabei gar nicht gut weg.
Das gesamte Urteil gibt es hier zum Download.
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