„Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten … so wahr mir Gott helfe.“ So steht es in Artikel 2 des bayerischen „Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung.“ Nichts Außergewöhnliches, etwas Selbstverständliches, möchte man meinen.
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