Keine Masken, kein Abstand, keine Tests. So hatte ein Weimarer Richter für zwei Schulkinder entschieden. In einem ähnlich gelagerten Fall wies ein Familienrichter aus Pforzheim das Begehren einer Mutter zurück und verwies an die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied.
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