WIEN, 11. November. /FM/. Der Bundesminister für Inneres hat am 7. November 2024 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ stattgegeben.
Beginn des Eintragungszeitraumes: | 31. März 2025 |
Ende des Eintragungszeitraumes: | 7. April 2025 |
Stichtag: | 24. Februar 2025 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
“ Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine – ab 1.1.2024 angedachte – ORF-Haushaltsabgabe ab !!!
“Haushalte“ sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haushaltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.“
Bevollmächtigter: Mag. Robert Marschall
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