Nur drei Wochen hat Mag. Hubert Thurnhofer Zeit, um 6.000 Unterstützungserklärungen zu sammeln. Die Frist läuft ab Dienstag, 9. August und endet de facto am 31. August, denn am 2. September muss der Wahlwerber bereits die gesammelten Unterstützungserklärungen bei der Wahlbehörde im Innenministerium abliefern. Dazu kommt der Betrag von 3.600 Euro – soviel kostet die Teilnahme an einer demokratischen Wahl, die für die Zukunft unseres Landes entscheidend ist.
Hundertfach musste unser Kandidat 2022 in den vergangen Monaten die Frage beantworten, ob er schon die nötigen Unterstützungserklärungen habe! Noch bevor er Werbung für seine Ideen und Ziele machen konnte, musste er die Wähler und Wählerinnen über die Grundlagen unserer Demokratie aufklären – eine Aufgabe, die eigentlich die Regierung und die Massenmedien erledigen müssten. Hubert Thurnhofer, der Philosophie studiert hat und 35 Jahre als Unternehmer erfolgreich war, steht in der Tradition der Aufklärung und hat diese Aufgabe mit seinem Portal https://ethos.at übernommen.
Hier fünf Schritte zur Unterstützungserklärung in aller Kürze
- Ausweis einpacken
- Auf die Gemeinde (das Magistrat) fahren
- Formular ausfüllen und unterzeichnen
- Bestätigung der Gemeinde einholen und überprüfen
- Das Formular mitnehmen und an den Kandidaten Hubert Thurnhofer schicken. Adresse: Postfach 1, 8680 Mürzzuschlag
Detailliert Erläuterung der fünf Schritte zur Unterstützungserklärung unter folgendem Link. Hier finden sich auch die offiziellen Dossiers der Wahlbehörde sowie Informationen über Fehler, die man vermeiden muss.
Quelle: https://www.pressetext.com/news/20220805025
Mag. Huber Thurnhofer auf servus.tv: https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaaahdedrp0jtnrfgi7z/, Verfügbar: 8. Aug. 2022 bis 15. Aug. 2022
B-VG Artikel 56
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A56/NOR40045780?ResultFunctionToken=b9b97ce7-8227-4222-b5a2-dc15d2d64ecd&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=B-VG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=12.08.2022&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
(1) Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.
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Foto: Hubert Thurnhofer