Aktuell wurde wieder eine CORON Verordnung vom VfGH gekippt. Maskentragepflicht gesetzteswidrig. Verordnungsakt wieder leer.
Regierung bricht laufend Verfassung
Seit Ausbruch der „CORONA Krise“ hat der Verfassungsgerichtshof bereits 25 CORONA Verordnungen aufgehoben. Nächstes Urteil: Die Maskentragepflicht (§ 4 Abs. 1 und 2) in der COVID-19-Lockerungsverordnung (in der Fassung Nr. 342/2020) war gesetzwidrig. Damit steht fest dass vom 16.03.2020 – 20.09.2020 alle CORON Verodnungen mit ziemlicher Sicherheit gesetzwidrig waren.
Wer ist hier der Mob?
Im „MIT SICHERHEIT“ (Ausgabe März 2021) bezeichnte Markus Kitzberger, StV Vorsitzender PolGew OÖ, Demoteilnehmer pauschal als MOB. Das mag wohl für einige Demonstranten zutreffen, die überwiegende Menge der Versammlungsteilnehmer sind friedliche und besorgte Bürger die für ihre Grund- und Freiheitsrechte kämpfen. Pure Hetze sonst nichts! Und nun stellt sich die Frage, wer hier der Mob ist?
Foto: wienerzeitung.at