Die Bundesregierung hat wieder eine Novelle zu den diversen Corona-Gesetzen beim Parlament eingebracht, mit deren Hilfe sie ihre verfassungswidrigen Verordnungen erlassen kann. Die Begutachtung dafür läuft noch bis 9. März. Da die Bestimmungen der Novelle der Willkür endgültig Tür und Tor öffnen sollen, ist es dringend nötig zumindest die Möglichkeit der Stellungnahme in der parlamentarischen Begutachtung zu nutzen.
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